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AGB

Dreyer GmbH
Flensburger Str.3
24837 Schleswig

Letztes Update:
03/2010

AKTUELL:

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Dreyer GmbH für den Verkauf von Waren an Unternehmer i. S. v. § 14 BGB

Unsere AGB im PDF Format: hier

1. ALLGEMEINES

1.1 Unsere Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden, es sei denn, diese sind „Verbraucher“ im Sinne von § 13 BGB.

1.2 Die Entgegennahme einer von uns mittelbar oder unmittelbar bewirkten Leistung genügt für die Geltung dieser AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, soweit ihrer Geltung nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

2. PREISE

2.1 Wir berechnen die am Tage des Versands oder sonstiger Leistungshandlung geltenden Preise oder Werte in Euro ab Versandort ausschlielich Verpackung. Die (Netto-)Kaufpreise sind bindend und erhöhen sich um Nebenkosten und jeweils geltende Umsatzsteuer.

2.2 Festpreise müssen schriftlich als solche bezeichnet werden. In diesem Falle sind wir – soweit wir nicht im Einzelnen das Beschaffungsrisiko übernommen haben –bei Kostenerhöhungen zum Rücktritt berechtigt.

3. VERTRAGSSCHLUSS

3.1 Unsere Angebote sind freibleibend; Teilleistungen sind zulässig.

3.2 Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.

3.3 Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

3.4 Wir sind berechtigt, andere als die bestellten Fabrikate dann zu liefern, wenn die technische Spezifikation gleich ist oder nur geringfügig vom Bestellten abweicht und die gelieferten Fabrikate uneingeschränkt im gleichen Umfang zu verwenden sind wie die bestellten, sofern der Preis gleich hoch ist oder – bei technisch höher spezifizierter Ware – in zumutbarem Umfang höher ist.

3.5 Bei schuldhafter Pflichtverletzung ist der Kunde berechtigt, eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen und danach vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Für bereits erbrachte Teillieferungen gilt das Rücktrittsrecht nur, wenn der Kunde den Wegfall des Interesses daran nachweist. Hat der Kunde den Rücktritt von dem Vertrag erklärt, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch zu.

4. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN

4.1 Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Bei leicht fahrlässiger Verletzung ganz unwesentlicher Vertragspflichten haften  wir nicht.

4.2 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.

4.3 Schadenersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.

5. VERGÜTUNG

5.1 Unsere Rechnungen sind spätestens innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu bezahlen.

5.2 Bei Überweisungen und im Zweifel nur erfüllungshalber angenommenen anderweitigen Mitteln erfolgt Zahlung erst durch die vorbehaltlose Gutschrift.

5.3 Zahlungen werden nach unserer Wahl auf bestehende Forderungen gegenber dem Kunden angerechnet, soweit dieser nicht ausdrücklich bestimmt, gegen welche Forderung die Zahlung erfolgt.

5.4 Bei Überschreiten der Fälligkeit berechnen wir während des Verzuges 8 % Zinsen über dem Basiszinssatz. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt bei Nachweis ausdrücklich vorbehalten.

5.5 Die Aufrechnung uns gegenüber ist nur mit anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts uns gegenüber ist nur möglich, wenn der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

5.6 Wenn der Kunde mit einer Leistung aus der Geschäftsbeziehung uns gegenüber trotz Nachfristsetzung im Verzug ist, Schecks oder andere erfüllungshalber gegebene Zahlungsmittel nicht eingelöst werden, Insolvenz oder Vergleich anmeldet oder Maßnahmen der Zwangsvollstreckung gegen ihn eingeleitet werden, sind sämtliche aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Forderungen für Geschäfte, die wir bereits weitgehend erfüllt haben, sofort zur Zahlung fällig, wenn wir den Kunden mit Fristsetzung gemahnt haben und in der Mahnung auf diese Rechtsfolgen hingewiesen haben. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, für Verträge, die von uns noch nicht erfüllt worden sind, Vorauskasse zu verlangen und – wenn diese nicht innerhalb einer angemessenen Frist geleistet wird – vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz zu verlangen.

6. GEFAHRTRAGUNG

6.1 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der von uns gelieferten Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Kunden über.

6.2 Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde im Verzug der Annahme ist.

6.3 Soweit uns ein Kunde – aus welchem Grund auch immer – Ware zurückschickt, trägt er die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bis zum Eingang bei uns.

7. GEWÄHRLEISTUNG

7.1 Für Mängel wird von uns zunächst nach eigener Wahl Gewähr geleistet durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung).

7.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, so kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, ist dieses Rücktrittsrecht jedoch ausgeschlossen.

7.3 Offensichtliche Mängel müssen innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich angezeigt werden, andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Kunden trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.

7.4 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfllüung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadenersatzanspruch wegen des Mangels zu.

7.5 Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware ihm, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.

7.6 Die Gewährleistungsfrist für Mängel beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziff. 7.3).

7.7 Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.

7.8 Jegliche Gewährleistung entfällt, wenn der Kunde die gelieferte Ware entgegen den technischen Verwendungshinweisen und entgegen ihrer technischen Kennzeichnung verwendet.

7.9 Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.

8. EIGENTUMSVORBEHALT

8.1 Wir behalten uns das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Begleichung aller – auch streitigen – Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.

8.2 Der Kunde ist im Rahmen ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs berechtigt, die Ware weiterzuveräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.

8.3 Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

8.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht ordnungsgemäß nach und gerät er in Zahlungsverzug, ist er auf unser Verlangen hin verpflichtet, Namen, Adressen und vollständige Kontostände der Dritten mitzuteilen, an die die Vorbehaltsware geliefert worden ist oder für die die Vorbehaltsware verarbeitet wurde. Weiter hat er den Verarbeitungsstand mit Werten und Rechten Dritter anzugeben und in der erforderlichen Form und im erforderlichen Umfang mitzuwirken, dass wir unsere Rechte aus Ziffern 8.2 und 8.3 dieser Vorschrift durchsetzen können.

8.5 Im Falle von 8.4 dieser Vorschrift ist der Kunde weiter verpflichtet, die vorhandene Vorbehaltsware und daraus herrührendes Miteigentum – soweit möglich – auszusondern und genau zu belegen. Wir sind berechtigt, alle sich daraus ergebenden Rechte geltend zu machen, insbesondere die Vorbehaltsware wieder an uns zu nehmen und zu diesem Zweck auch durch Beauftragte die Geschäftsräume des Kunden zu betreten. Das Herausgabeverlangen und die Inbesitznahme der Vorbehaltsware stellen nur dann einen Rücktritt vom Vertrag dar, wenn wir dies ausdrücklich schriftlich erklären.

9. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

9.1 Der Kunde darf Rechte gegen uns nur nach unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung an Dritte abtreten.

9.2 Der Kunde willigt ein, dass wir seine Daten in unsere EDV aufnehmen, sie dort in einer Datei führen und sie mit der EDV für die Geschftsbeziehung verarbeiten.

9.3 Dem Kunden ist bekannt, dass der Export von Produkten, welche dem Außenwirtschaftsgesetz beziehungsweise amerikanischen und britischen Ausfuhrkontroll- und Embargobestimmungen unterliegen, der Genehmigung der jeweiligen Behörden bedarf.Der Gebrauch von mit # gekennzeichneten Waren ist von der zuständigen Behörde der USA nur für Deutschland genehmigt. Die Wiederausfuhr ist gem. US Export Administration Regulations Selection 373.3 und ohne Ausfuhrgenehmigung verboten. Der Kunde ist für die Einhaltung der einschlägigen Bestimmungen und Vorschriften und der sich daraus ergebenden Exportbeschränkungen bis zum Endverbraucher verantwortlich und hält uns von allen etwaigen Ansprüchen, die aus der Verletzung solcher Vorschriften entstehen könnten, frei.

10. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

10.1 Es gilt deutsches Recht. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechtes finden keine Anwendung.

10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Kunden ist Schleswig. Es steht uns jedoch frei, von dieser Regelung abzuweichen und einen anderen Gerichtsstand zu wählen, soweit dies nach den sonstigen Rechtsvorschriften zulässig ist.

10.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.

Dreyer GmbH

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